Europa-Wahl am 9. Juni 2024 - Beantragung einer Wahlkarte

Europa – Wahl am 9. Juni 2024

Anlässlich der bevorstehenden Europa-Wahl am 9. Juni 2024 in Österreich informieren wir zur Teilnahme und den wichtigsten Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte:

www.meinewahlkarte.at

 

Zur Teilnahme an der Europawahl 2024 (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

-> spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern

-> Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher

-> am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (sofern Sie nicht Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher sind) und

-> kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer strafgerichtlichen Verurteilung vorliegt


Wie kann gewählt werden, wenn Sie am Wahltag das Wahllokal der Hauptwohnsitz-gemeinde nicht persönlich aufsuchen können?

Mittels Wahlkarte kann die Stimme abgegeben werden wie folgt:

-> am Wahltag in jedem Wahllokal

-> am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sog. „fliegende Wahlkommision)

-> im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder bis zum Wahltag


Ab wann und wo kann die Ausstellung der Wahlkarte beantragt werden?

-> seit dem Tag der Wahlausschreibung

-> bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man eingetragen ist


Bis wann kann die Ausstellung der Wahlkarte beantragt werden?

-> Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax) bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, 24.00 Uhr

-          Mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr

-          Online über folgende Plattform: www.meinewahlkarte.at

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

-          Bei einer schriftlichen Antragstellung die Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

(Angabe der Passnummer und/oder Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder anderen Urkunde)

-          Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB Pass, Führerschein oder Personalausweis)

-          Bei elektronischer Antragstellung auf www.meinewahlkarte.at mittels qualifizierter elektronischer Signatur ID-Austria benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Wichtiges zum Schluss:

-          Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (zB Ortsabwesenheit oder Aufenthalt im Ausland) enthalten muss.

-          Beantragen Sie die Wahlkarte rechtzeitig! Sofern die Wahlkarte beantragt wurde, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimmt abgeben. Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben!

-          Die Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeholt werden. Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte ersucht werden.

25.04.2024